Steuern und Gebühren
Abgaben
ist der Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge.
Steuern
sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (z.B. Grund-/Gewerbe-/Hundesteuer) (§ 3 AO Abs. 1).
Gebühren
sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen (Verwaltungsgebühren: z.B. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Beurkundungen, Pass- und Ausweisgebühren. Nutzungsgebühren: z.B. Wasser/Abwassergebühren, Abfallentsorgung, Friedhofsgebühren, Kindergartengebühren).
Über den Link www.vg-nordendorf.de
können Sie unter der Rubrik Bürgerservice hierzu verschiedene Formulare herunterladen.
Beiträge
Sind ein Aufwandsersatz für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Straßenanlieger-, Kanalherstellungs-, Wasserherstellungsbeiträge).
Steuertermine
Die Steuern werden, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, zu folgenden Terminen abgebucht.
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Grundsteuer
Hebesätze:
Grundsteuer A 350
Grundsteuer B 350
Anmerkung:
Was bedeutet A und B?
Das A steht für Agrarisch und das B für Baulich. Daher gilt:
Typ A richtet sich an die Land- und Forstwirtschaft.
Typ B ist reserviert für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird.
Gewerbesteuer
Hebesatz:
Gewerbesteuer 300
Anmerkung:
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Jede eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht freiberuflich oder in der Landwirtschaft ausgeübt wird und das Ziel der Gewinnerzielung verfolgt, ist gewerblich. Die entsprechenden Betriebe müssen Gewerbesteuer bezahlen.
Hundesteuer
1. Hund: 50,00 €
2. Hund: 75,00 €
jeder weitere Hund: 100,00 €
Kampfhund: 1000,00 Euro
Anmerkung:
Die Hundesteuer kann jede Gemeinde selbst festsetzen.
Das hat zur Folge, dass durch die Steuer entstehende Einkünfte nicht für etwas genutzt werden müssen, was direkt mit Hunden zu tun hat, wie zum Beispiel der Beseitigung von Hundekot.
Sie stehen zur freien Verfügung der Gemeinde. Durch die Steuer soll in Gemeinden die Anzahl der Hunde gering gehalten werden.
Wasser- und Abwassergebühren
Wassergebühren:
bis 4 m³ 48,00 €/Jahr
1,30 €/m³ Wasserbezug
zzgl. Mehrwertsteuer
Abwassergebühren:
(siehe auch Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS)
120,00 € Grundgebühr im Jahr je Wasseranschluss bis 5 cbm Nenndurchfluss
1,96 €/cbm Frischwasserbezug
Sonstige Gebühren
Abfallentsorgung:
1 Müllsack: 7,00 €
Buchung Mehrzweckhalle:
auf Anfrage