Steuern und Gebühren

Steuern und Gebühren

Abgaben

ist der Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge.

Steuern

sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (z.B. Grund-/Gewerbe-/Hundesteuer) (§ 3 AO Abs. 1).

Gebühren

sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen (Verwaltungsgebühren: z.B. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Beurkundungen, Pass- und Ausweisgebühren. Nutzungsgebühren: z.B. Wasser/Abwassergebühren, Abfallentsorgung, Friedhofsgebühren, Kindergartengebühren).

Über den Link www.vg-nordendorf.de

können Sie unter der Rubrik Bürgerservice hierzu verschiedene Formulare herunterladen.

Beiträge

Sind ein Aufwandsersatz für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Straßenanlieger-, Kanalherstellungs-, Wasserherstellungsbeiträge).

Steuertermine

Die Steuern werden, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, zu folgenden Terminen abgebucht.
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November

Grundsteuer

Hebesätze:

Grundsteuer A 350
Grundsteuer B 350

Anmerkung:

Was bedeutet A und B?
Das A steht für Agrarisch und das B für Baulich. Daher gilt:
Typ A richtet sich an die Land- und Forstwirtschaft.
Typ B ist reserviert für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird.

Gewerbesteuer

Hebesatz:

Gewerbesteuer 300

Anmerkung:

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Jede eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht freiberuflich oder in der Landwirtschaft ausgeübt wird und das Ziel der Gewinnerzielung verfolgt, ist gewerblich. Die entsprechenden Betriebe müssen Gewerbesteuer bezahlen.

Hundesteuer

1. Hund: 50,00 €
2. Hund: 75,00 €
jeder weitere Hund: 100,00 € 
Kampfhund: 1000,00 Euro

Anmerkung:

Die Hundesteuer kann jede Gemeinde selbst festsetzen.
Das hat zur Folge, dass durch die Steuer entstehende Einkünfte nicht für etwas genutzt werden müssen, was direkt mit Hunden zu tun hat, wie zum Beispiel der Beseitigung von Hundekot.
Sie stehen zur freien Verfügung der Gemeinde. Durch die Steuer soll in Gemeinden die Anzahl der Hunde gering gehalten werden.

Wasser- und Abwassergebühren

Wassergebühren:

bis 4 m³ 48,00 €/Jahr
1,30  €/m³ Wasserbezug
zzgl. Mehrwertsteuer

Abwassergebühren:

(siehe auch Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS)
120,00 €  Grundgebühr im Jahr je Wasseranschluss bis 5 cbm Nenndurchfluss
1,96 €/cbm Frischwasserbezug

Sonstige Gebühren

Abfallentsorgung:

1 Müllsack: 7,00 €

Buchung Mehrzweckhalle:

auf Anfrage

Kanzlei:

Christine Gumpp
Erste Bürgermeisterin
Hauptstraße 25, 86679 Ellgau

Kontakt:

Telefon: 08273 91890
Telefax: 08273 91891
E-Mail: info@ellgau.de

Öffnungszeiten:

Donnerstag: 15.00 - 19.00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung