Steuern & Gebühren

Abgaben
ist der Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge.

Steuern
sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (z.B. Grund-/Gewerbe-/Hundesteuer) (§ 3 AO Abs. 1).

Gebühren
sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen (Verwaltungsgebühren: z.B. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Beurkundungen, Pass- und Ausweisgebühren. Nutzungsgebühren: z.B. Wasser/Abwassergebühren, Abfallentsorgung, Friedhofsgebühren, Kindergartengebühren).

Über den Link www.vg-nordendorf.de

können Sie unter der Rubrik Bürgerservice hierzu verschiedene Formulare herunterladen.

Beiträge
Sind ein Aufwandsersatz für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Straßenanlieger-, Kanalherstellungs-, Wasserherstellungsbeiträge).


 
Steuertermine
Die Steuern werden, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, zu folgenden Terminen abgebucht.
15. Februar    15. Mai        15. August    15. November


Grundsteuer: 

Hebesätze
Grundsteuer A 350
Grundsteuer B 350

Anmerkung:
Was bedeutet A und B?
Das A steht für Agrarisch und das B für Baulich. Daher gilt:
Typ A richtet sich an die Land- und Forstwirtschaft.
Typ B ist reserviert für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird.

 

Gewerbesteuer:

Hebesatz 300

Anmerkung:
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Jede eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht freiberuflich oder in der Landwirtschaft ausgeübt wird und das Ziel der Gewinnerzielung verfolgt, ist gewerblich. Die entsprechenden Betriebe müssen Gewerbesteuer bezahlen.

 

Hundesteuer

1. Hund: 40,00 €
2. Hund: 60,00 €
jeder weitere Hund: 80,00 € 
Kampfhund: 800,00 Euro   

Anmerkung:
Die Hundesteuer kann jede Gemeinde selbst festsetzen.
Das hat zur Folge, dass durch die Steuer entstehende Einkünfte nicht für etwas genutzt werden müssen, was direkt mit Hunden zu tun hat, wie zum Beispiel der Beseitigung von Hundekot.
Sie stehen zur freien Verfügung der Gemeinde. Durch die Steuer soll in Gemeinden die Anzahl der Hunde gering gehalten werden.


 

Wassergebühren
bis 4 m³ 48,00 €/Jahr
1,30  €/m³ Wasserbezug
zzgl. Mehrwertsteuer

Abwassergebühren (siehe auch Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS)
120,00 €  Grundgebühr im Jahr je Wasseranschluss bis 5 cbm Nenndurchfluss
1,96 €/cbm Frischwasserbezug


 

Sonstige Gebühren
Abfallentsorgung 1 Müllsack: 7,00 €
Buchung Mehrzweckhalle: auf Anfrage


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KANZLEI

Christine Gumpp
Erste Bürgermeisterin

Hauptstraße 25, 86679 Ellgau

KONTAKT

Telefon: 08273 91890
Telefax: 08273 91891
E-Mail: info@ellgau.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Donnerstag: 15.00 - 19.00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung